Vereinsgaststätte öffnet wieder

Endlich nach 8 Monaten Zwangspause darf man in unserer Vereinsgaststätte wieder vor Ort essen. Es gelten die bekannten Bestimmungen zum Abstand und Maske. Das Speisen vor Ort ist nur möglich bei Vorlage eines der 3 „G´s“.

  1. Getestet:
    ein negativer Coronatest der nicht älter als 24Stunden sein darf.
    oder
  2. Geimpft
    Nur mit Impfnachweis (Impfpass). Nach der letzten erforderlichen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein.
    oder
  3. Genesen
    Nur mit PCR Test (oder anderen vergleichbaren Test) eines Labors, eines Arztes, einer Teststelle oder Testzentrums. Dieser muss mindestens 28 Tage aber maximal 6 Monate zurückliegen. Als Nachweis gilt auch eine Absonderungsbescheinigung sofern Angaben zum Teststart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten sind.

Bitte beachtet dass sich auch diese wie alles kurzfristig ändern können, es gelten im Falle von Abweichungen die im Restaurant genannten Vorgaben.

Für die Telefonnummer für Sitzplatzreservierungen und / oder einen Blick auf die Speisekarte aber auch die Öffnungszeiten folgt diesem Link.

Wir freuen uns über die Öffnung und wünschen dem Metterblickteam einen guten Start!

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