Der oder die Jugendleiter/in ist Kraft seines Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss
des TV, der die Vereinsjugend nach Innen und Außen vertritt.
Er oder Sie leitet die Sitzungen des Jugendausschusses.
Der oder die Jugendleiter/in wird auf Vorschlag des Jugendausschusses von der
Jugendvollversammlung des Turnverein Sersheim 1904 e.V. auf 2 Jahre gewählt und von der
Hauptversammlung des TVS bestätigt.
Der oder die Jugendleiter/in führt den Nachweis über die der Vereinsjugend bereit gestellten
Mittel.
Der oder die Jugendleiter/in sollte mindestens 18 Jahre alt sein.
Aufgaben des Jugendausschusses:
Nachberufung vorzeitig ausgeschiedener Mitglieder des Jugendausschusses.
Führung der Jugendkasse.
Einsetzung von Kommissionen für zeitlich begrenzte Aufgaben.
Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit einschließlich der
Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Turnverein.
Umsetzung von Beschlüssen.
Planung von Aktivitäten der Vereinjugend.
Koordination der Jugendarbeit im Verein und den Abteilungen.
Gewinnung von weiteren Mitarbeitern/innen für die Jugendarbeit.
Die Jugendvertreter
Die Jugendvertreter werden von den Jugendlichen des Vereins und der Abteilungen
auf 2 Jahre gewählt.
Sie vertreten die Jugendlichen des Vereins und der Abteilungen im Jugendausschuss.
Es werden vom Verein und pro Abteilung maximal 2 Jugendvertreter gewählt.
Die Jugendvertreter dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben.