Die Vorstände

Christian Babies
Vorstand außersportlicher Bereich

§ 12.1 Die Vorstandschaft

(1) Die Vorstandschaft besteht aus bis zu 3 Vorständen, dem Kassier, dem sportlichen Leiter,
dem Jugendleiter, dem Schriftführer und dem Wirtschaftsleiter.
(2) Vorstand im Sinne des § 26 des BGB sind:
a. die Vorstände
b. der Kassier
(3) der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 der genannten Vorstandsmitglieder  vertreten.
(4) Die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder können in einem Aufgabenverteilungsplan festgelegt werden.
(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Ausschuss bis zur
nächsten Hauptversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen.
(6) Der Vorstand haftet dem Verein für einen bei der Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz.
(7) Die Beschlussfassung des Vorstands kann auch als sogenannte virtuelle Versammlung erfolgen. Dringende, kurzfristig zu fassende Beschlüsse können auch in einem Umlaufverfahren getätigt werden.